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Terminplanung fürs Training!

Ich habe eine Umfrage bei doodle eingerichten, mit der wir versuchen unsere Trainings am Wochenede etwas besser zu koordinieren. Bitte nehmt über die Links, die ich euch gemailt habe, an der Umfrage teil. Den Link kann ich hier entgegen der Mail doch nicht posten. Die Rennplanung kann weiter aus der rad-net-Liste entnommen werden.

 

Landesverbandssitzung am 5.03 in Germershausen_.pdf

BDR_Sportordnung_1/13.pdf

Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 29. Oktober 2012
Sportordnung Version 01/2013

Die Sportordnung wurde nach Zustimmung des BDR-Hauptausschuss im Umlaufverfahren in folgenden Ziffern geändert:

* 4.3.1 Fälligkeit Nenngeld und Definition Nachmeldegebühr
* 4.3.2 redaktionelle Anpassung
* 4.3.3 Zahlung von Nenngeld, Nachmeldegebühr und Reuegeld
* Anhang A: Aufnahme der Strafen für Nichtbezahlung Nenngeld, Nachmeldegebühr und Reuegeld

Bitte beachten: Die neue Version der Sportordnung gilt erst ab 01. Januar 2013.

Die Sportordnung Version 01/2013 finden Sie ab sofort zusätzlich zur aktuellen Sportordnung auf der BDR-Homepage http://www.rad-net.de/ im Bereich „Regularien/Formulare“

gez.:
Bernd Potthoff, Koordinator Reglements

Kategorie: Rennsport

Auszug aus der neuen Sportordnung:

Die Ausgabe 01/2013 ist seit einigen Tagen auf dem rad-net-Server verfügbar.
 
Wie immer sind die Änderungen zur Vorversion in rot gekennzeichnet.
 
Wichtig:
 
schaut Euch das Kapitel 4.3 Meldungen an. Die neue Regelung sieht vor, dass ein Nenngeld bereits mit der Meldung fällig wird (auch bei Abmeldung bzw. Nicht-Antreten, s. 4.3.3)! Die Nenngeldzahlung soll auch nicht verfallen wie bisher, die Pflicht zur Zahlung bleibt auch nach der Ende Saison bestehen (unabhängig von der evtl. verhängten Sperre).

 
(6) Mit Abgabe einer vollständigen Meldung gemäß 4.3.1 (2) wird der Sportler/die Mannschaft in die Startliste aufgenommen. Damit ist der Sportler/die Mannschaft zum Start verpflichtet. Weiterhin wird damit grundsätzlich das in der Ausschreibung angegebene Nenngeld fällig. Die maximal zulässigen Nenngeldbeträge sind in den WBs aufgeführt.
 

(7) Dem Veranstalter ist es freigestellt, die Aufnahme des Sportlers/der Mannschaft in die Startliste vom Zahlungseingang des Nenngeldes abhängig zu machen. In diesem Fall wird die Meldung bei fehlendem Zahlungseingang zum Meldeschluss als unvollständige Meldung betrachtet und gelöscht.
 

(2) Nenngeld und Nachmeldegebühren sind generell, auch bei Abmeldung oder Nichtteilnahme des/der Sportler zu zahlen, unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme.